Digitale Hausordnung der Superbuden

WLAN, Drohnen, Smartphones: Es gibt fast nichts mehr, was es nicht gibt. Und wenn es etwas gibt, hat es heutzutage meistens auch eine Kamera und ein Mikrofon eingebaut.

Damit Du

  • immer sicher sein kannst, dass Deine Privatsphäre während des Aufenthalts in einer der Superbuden geschützt ist, und damit
  • Du jederzeit weißt, wozu der Internetanschluss der Superbuden (nicht) genutzt werden darf,

haben wir einige Regeln aufgestellt, die allen Gästen und uns das Leben leichter machen und die wir „digitale Hausordnung“ nennen.

1. Allgemeines

Bei der Nutzung von elektronischen Geräten, insbesondere Kameras, Smartphones und anderer Geräte, die es ermöglichen, Fotografien oder Filmaufnahmen herzustellen, ist Rücksicht auf andere Besucher zu nehmen und auch das Hausrecht der Superbude zu beachten. Dies bedeutet: Wenn sich andere Gäste durch das Anfertigen von Foto- oder Filmaufnahmen gestört fühlen, sind diese zu unterlassen. Wenn ein Mitarbeiter der Superbude darum bittet, innerhalb der Superbude oder auf dem Gelände der Superbude in konkreten Situationen nicht zu fotografieren oder zu filmen, ist dies zu unterlassen.

2. Nutzung von Smartphones und Kameras in den bestimmten Bereichen der Superbude

In den für alle Gäste zugänglichen Bereichen innerhalb der Superbude – Empfang, Bar/Restaurant, Sanitäre Anlagen – ist das Anfertigen von Fotografien oder Filmaufnahmen und deren Veröffentlichung grundsätzlich untersagt, soweit die Superbude dies nicht ausdrücklich gestattet. Der Betrieb von Drohnen und ähnlichen Gerätschaften ist auf dem gesamten Gelände der Superbuden strikt untersagt.

3. Nutzung des Internetanschlusses der Superbude

Dass „das Internet kein rechtsfreier Raum“ ist, ist inzwischen ein geflügeltes Wort. Aber es ist wahr: Die Verletzung fremder Rechte – wie zum Beispiel von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz oder von Persönlichkeitsrechten oder dem Recht am eigenen Bild – ist über das Internet genauso untersagt, wie dies „offline“ der Fall ist.

Insbesondere das Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material über so genannte Filesharing-Tauschbörsen ist rechtswidrig und wird von den entsprechenden Rechteinhabern auch verfolgt. Es ist daher untersagt, Rechner mit dem Drahtlosnetzwerk der Superbude zu verbinden, auf dem entsprechende Softwares installiert sind. Als Gast stehst Du dafür ein, dass während der Dauer des Aufenthalts durch Dich oder Deine Mitreisenden keine rechtswidrige Nutzung des Internetzugangs erfolgt, den wir Dir zur Verfügung stellen. Von Schäden und Aufwendungen, die der Superbude durch entsprechenden Missbrauch des Internetzugangs während des Aufenthalts entstehen, stellst Du die Superbude vollständig frei.

Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt!

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